Ehegattenunterhalt

Chefarzt und Assistenzärztin:
Elternzeiten und Karrieresprung



Will ein unterhaltspflichtiger Ehemann sich darauf berufen, dass die Ehefrau beruflich keine Nachteile aus Kinderbetreuung und ehelicher Aufgabenverteilung erlitten hat, muss er dies genau darlegen und beweisen können. Eine allgemeine Behauptung in der Art, das berufliche Gefälle habe sich aus der Bequemlichkeit und Unstrukturiertheit der Ehefrau ergeben, reicht nicht aus (BGH vom 21. 4. 2010, XII ZR 134/08).

 

Zu Beginn der Ehe 1990 waren beide Partner Ärzte im Praktikum gewesen. Sie hatten drei Kinder bekommen. Nach jeder Geburt hatte die Ehefrau für einige Monate ausgesetzt, sodann im Umfang einer halben oder Drittelstelle weiter gearbeitet. Am Ende der Ehe 2008 war der Mann als Leitender Arzt tätig, die Frau befand sich in der Fach-arztausbildung und arbeitete halbtags.

 

Hintergrund der Entscheidung ist der Grundsatz, dass im gerichtlichen Verfahren jeder für den Nachweis der für ihn günstigen Umstände sorgen muss. Der Bundesgerichtshof legt dies so aus, dass der Unterhaltsverpflichtete, der eine Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung des nachehelichen Unterhalts erreichen will, nachweisen muss, dass beruflich keine ehebedingten Nachteile (mehr) bestehen. Denn nach dem Wortlaut des Gesetzes (§ 1578b BGB) sei die Beschränkung des nachehelichen Unterhalts nach wie vor eine Ausnahme, deren Voraussetzungen der Unterhaltpflichtige zu beweisen habe.

 

Ob der Ehemann sich bei der Unterhaltsberechnung sein Facharztgehalt (hier: 78.000 € brutto) oder sein Chefarztgehalt (hier: 168.000 € brutto) anrechnen lassen muss, ließ der Bundesgerichtshof offen, weil die Entscheidung insgesamt an die Vorinstanz zurück-verwiesen wurde. Grundsätzlich werden Einkommensverbesserungen bei der Unterhaltsberechnung nur dann zugrundegelegt, wenn sie bereits in der Ehe angelegt waren. Das sind alle tariflichen Verbesse-rungen, die sich durch den normalen Berufsweg oder die Lebensjahre ergeben. Das Erreichen einer Leitungsstelle mit AT-Bezügen ist im Regelfall ein Karrieresprung, dessen Einkommenssteigerung bei der Unterhaltsberchnung unberücksichtigt bleibt.

Rechtsanwalt Uwe Koch

Fachanwalt für Familienrecht
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Aus der Fachliteratur:

Familienrecht in der ärztlichen Behandlung

 

Dem Thema „Familie und Arzt“ widmet die Fachzeitschrift Familienrecht kompakt einen Beitrag. Robert Kazemi, Bonn: Medizinrecht in der familienrechtlichen Beratung, in: Familienrecht kompakt 2013, 49-53.



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Vom Autor dieser Seite:

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Recht für Grafiker und Webdesigner

10. Auflage 2012, 49,90 €, Verlag GalileoPress

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