Unterhalt nach Trennung und Scheidung
Welches Einkommen wird bei der Unterhaltsberechnung zugrundegelegt? Ein und derselbe Unterhaltszahler kann für verschiedene Unterhaltspflichten mit unterschiedlicher Einkommenshöhe veranschlagt werden. Dies folgt aus der Rangfolge der Unterhaltsberechtigten und aus unterschiedlichen Freibeträgen ("Selbstbehalt").
Der Unterhalt von minderjährigen Kindern (oder volljährigen Kindern, solange sie auf eine allgemeinbildende Schule gehen) geht allen anderen Unterhaltszahlungen vor. Seine Höhe richtet sich allein nach dem Einkommen des Elternteils, der nicht mit dem Kind im gleichen Haushalt lebt.
Nach den Kindern kommen Ex-Partner, die ein kleines Kind betreuen. Für Ehepartner vor und nach der Trennung gelten vielfältige Regeln. Erst hinter den Ehepartnern kommen die volljährigen Kinder, zum Beispiel die Studierenden. Und nach ihnen kommen die eigenen Eltern, etwa bei Pflegebedürftigkeit.
Auf den folgenden Seiten finden Sie gute Erklärungen zur Unterhaltsberechnung für Kinder und Ex-Partner.
Die Düsseldorfer Tabelle richtig lesen:
Wie wird Kindesunterhalt berechnet.pdf
Betreuung und Unterhalt im Zusammenhang regeln
Für viele Eltern der bessere Weg:
Der 168-Stunden-Vertrag.pdf
PDF-Dokument [97.5 KB]
Unterhalt für Getrenntlebende, Geschiedene und Unverheiratete
Unterhalt für Partner.pdf
PDF-Dokument [105.2 KB]
Rechtsanwalt Uwe Koch
Fachanwalt für Familienrecht
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Aus der Fachliteratur:
Familienrecht in der ärztlichen Behandlung
Dem Thema „Familie und Arzt“ widmet die Fachzeitschrift Familienrecht kompakt einen Beitrag. Robert Kazemi, Bonn: Medizinrecht in der familienrechtlichen Beratung, in: Familienrecht kompakt 2013, 49-53.
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Vom Autor dieser Seite:
Uwe Koch/Dirk Otto/Mark Rüdlin:
Recht für Grafiker und Webdesigner
10. Auflage 2012, 49,90 €, Verlag GalileoPress
Weitere Informationen zu Trennung, Scheidung und Unterhalt unter:
Ein Portal des Berufsverbbands der Rechtsjournalisten e.V.