Ärzteversorgung und Rentenausgleich bei Scheidung

Im deutschen Familienrecht ist der Ausgleich der Versorgungsanwart-schaften strikter geregelt als in den meisten anderen europäischen Ländern. Der Grundgedanke ist – ebenso wie beim Zugewinnausgleich –, dass die in den Ehejahren erworbene Altersvorsorge das Ergebnis der gemeinsamen Leistung der Ehepartner ist. Daher sollen alle Anrechte hälftig geteilt werden.

Wie findet die Teilung der Altersvorsorge statt?

In einem Scheidungsverfahren wird die Teilung von Amts wegen durchgeführt (Ausnahme: Bei einer Ehe unter 3 Jahren nur auf Antrag). Das Familiengericht lässt die Eheleute zunächst einen Fragebogen zum Versi-cherungsverlauf ausfüllen. Dann holt das Gericht bei den Versicherungs-trägern Auskünfte über den Wert der Anwartschaften ein. Das Familien-gericht berechnet die Ausgleichsbeträge und ordnet zusammen mit dem Scheidungsbeschluss die Teilung der erworbenen Anrechte an. Wenn der Ehepartner, der von der Teilung profitiert, noch kein Rentenkonto bei diesem Versicherungsträger hat, wird für ihn ein neues eingerichtet.

Was geschieht mit den Anwartschaften bei der Ärzteversorgung?

Rechtsanwalt Uwe Koch

Fachanwalt für Familienrecht
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Aus der Fachliteratur:

Familienrecht in der ärztlichen Behandlung

 

Dem Thema „Familie und Arzt“ widmet die Fachzeitschrift Familienrecht kompakt einen Beitrag. Robert Kazemi, Bonn: Medizinrecht in der familienrechtlichen Beratung, in: Familienrecht kompakt 2013, 49-53.



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Vom Autor dieser Seite:

Uwe Koch/Dirk Otto/Mark Rüdlin:

Recht für Grafiker und Webdesigner

10. Auflage 2012, 49,90 €, Verlag GalileoPress

Weitere Informationen zu Trennung, Scheidung und Unterhalt unter:

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